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"MitArbeit" - Teilhabechancengesetz

"MitArbeit" - neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt


Das Teilhabechancengesetz (THCG) eröffnet in 2 neuen Paragrafen die Möglichkeit eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen.

  • Nach §16e SGBII können Langzeitarbeitslose gefördert werden, wenn sie seit mindestens 2 Jahren arbeitslos (nicht beschäftigt) waren
  • Nach §16i SGB II werden sehr arbeitsmarktferne Menschen gefördert, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Jahren (in den letzten 7 Jahren) Arbeitslosengeld II bezogen haben oder
  • die in den letzten 5 Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofern sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben oder mit mindestens 1 Kind in der Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

    Was kann an wen und wie gefördert werden???
  •  Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss für die Beschäftigungsdauer, sowie den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung in Höhe von 19%.
  • Arbeitnehmer/innen erhalten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (ohne den Anteil der Arbeitslosenversicherung)
  • Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber werden ab Beschäftigungsaufnahme durch das Jobcenter berufsbegleitend gecoacht
  • Je nach Förderart kann Qualifizierung während der Beschäftigung gefördert werden.

Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite in den Merkblättern.

Wir unterstützen Sie gern!

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