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Weitere Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Selbstständige

Die Bundesrepublik steht seit dem Ausbruch der Pandemie vor ihrer größten Herausforderung. Nur durch einschneidende Veränderungen für die Gesellschaft kann eine Ausbreitung des COVID-19 noch verlangsamt werden.

Das hat vor allem für Selbständige und Freiberufler wirtschaftliche Folgen.  

Das Jobcenter Cuxhaven möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Sie trotz Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben können. Diese Sozialleistung orientiert sich an den Einkommensverhältnissen aller Familienmitglieder und sichert das Existenzminimum, das sowohl Ihre aktuellen Unterkunftskosten beinhaltet sowie finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abzgl. der vorhandenen Einkommensarten.


Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist unter DIESEN Rahmenbedingungen für Sie zugänglich.

Um betriebliche Verluste aufzufangen oder aber wirtschaftliche Hilfen bereitzustellen möchten wir vorab aufzeigen, welche Maßnahmen für Sie als Unternehmer evtl. vorab als Soforthilfe in Betracht kommen, ohne dass Sie Arbeitslosengeld II beantragen müssen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für Selbstständige, das Sie auf der rechten Seite downloaden können.

Wenden Sie sich bitte auch an die regionalen Wirtschaftsförderer des Landkreises Cuxhaven (04721 599 711) und der Stadt Cuxhaven (04721 599 620) und prüfen in Eigenregie, ob ein kommunaler Zuschuss für Sie infrage kommt.

Hierzu finden Sie alle Informationen unter dem Link:  

https://www.afw-cuxhaven.de/de/aktuelles/

 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches für Selbständige und Existenzgründer vereinbaren bis auf Weiteres Beratung und Termine telefonisch.

Wir unterstützen Sie gern!

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