A A A

Arbeitgeber

CUX-Bonus zur Beschäftigungsförderung

Im Rahmen des § 16f Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) fördert das Jobcenter Cuxhaven die Umwandlung einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in eine inländische und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Förderfähig sind Arbeitsverhältnisse mit einem monatlichen steuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelt bis zu 2.000,00 € und einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.

Weitere und umfassende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt rechts auf dieser Seite zum Download.

Wir unterstützen Sie gern!

Termin buchen