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Datenschutz im Jobcenter

Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten?

Die Jobcenter unterstützen die erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Arbeitssuchende erhalten unter anderem Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern sollen. Diese Grundsicherung wird in der Bundesrepublik durch das zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt.

Die Jobcenter haben die Aufgabe, diese Leistungen zu gewähren. Dafür müssen diese die Bedürftigkeit und die individuelle Situation im Einzelfall prüfen, um auf dieser Grundlage die Leistungen berechnen und gewahren zu können. Hierfür ist es notwendig, von den Arbeitssuchenden Auskünfte über ihre persönliche und wirtschaftliche Situation einzuholen.

Was sind Sozialdaten?

Die vom Jobcenter abgefragten Daten werden Sozialdaten genannt. Sie beziehen sich vor allem auf Ihren beruflichen Werdegang, Ihre Schulausbildung sowie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, das sie vor einer Weitergabe an nicht befugte Stellen schützt. Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung v.a. für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger.

Welche Rechte haben Sie?

Zur Gewährung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen u.a. folgende Rechte zu:

  • Das Recht auf Auskunft über Ihre eigenen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Das Recht auf Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten
  • Das Recht auf Löschung, hilfsweise Sperrung, zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten
  • Das Recht zur Anrufung des behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)
  • Das Recht auf Anrufung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Sozialdaten dürfen Dritten nur mitgeteilt werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die/der Betroffene eingewilligt hat.

Außerdem können Ihre Rechte weder durch Anordnung des Jobcenters noch durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Flyer: Datenschutz im Jobcenter

An wen können Sie sich wenden?

Die Jobcenter sind verantwortliche Stellen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten. Hieraus folgt ihre Verpflichtung, eine behördliche Beauftragte für den Datenschutz (bDSB) zu bestellen. Die bDSB im Jobcenter ist ein wichtiger und in Ausübung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungs- freier Ansprechpartner zum Datenschutz für Kundinnen / Kunden und Beschäftigte des Jobcenters sowie für andere Behörden. Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Cuxhaven besteht ein Recht zur Anrufung der bDSB.

Jobcenter Cuxhaven - Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Herr Michael Hanke
Konrad-Adenauer-Allee 1
27472 Cuxhaven
Telefon: (04721) 710169

Gern nehmen wir hier Ihre Nachricht entgegen.

Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:

Wir raten Ihnen trotz aktivierter Transportverschlüsselung davon ab, persönliche Daten und Kundenanliegen elektronisch zu übermitteln.
E-Mail erfüllt nicht die teilweise erforderliche Schriftform! Das bedeutet, dass zum Beispiel Widersprüche nicht auf diesem Weg übersandt werden können.

Im Zweifelsfall reichen Sie Dokumente im eigenen Interesse und zur Fristwahrung stets persönlich oder per Post ein!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine personenbezogenen Auskünfte per E-Mail beantworten.
Da wir Sie per E-Mail nicht sicher identifizieren können, sollten Sie für Rückfragen telefonisch erreichbar sein.

Es wird eine E-Mail an die folgende Adresse versendet:
jobcenter-cuxhaven.Datenschutz@jobcenter-ge.de

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