Beim Jobcenter Cuxhaven können verschiedene Geld-Leistungen beantragt werden
Das Jobcenter Cuxhaven gewährt erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und mit ihnen in einem Haushalt lebenden Menschen, wenn sie im Landkreis Cuxhaven wohnen, Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach den Sozialgesetzbuch II (SGB II). Der Name und die gesetzliche Grundlage dieser Leistung hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert: aus dem Arbeitslosengeld II wurde Bürgergeld und ab 01.07.2026 folgt das Grundsicherungsgeld.
Wer sich über die Änderungen zum 01.07.2026 einen Überblick verschaffen möchte, kann durch Klick auf die Seite der Servicestelle SGB II gelangen.
Da zur Umstellung 01.07.2026 noch nicht alle Formulare und Informationen/Flyer rechtzeitig auf den neuen Begriff umgestellt sein werden, kann Ihnen, in der Übergangszeit, noch die alte Bezeichnung “Bürgergeld” statt dem neuen “Grundsicherungsgeld” begegnen. Lassen Sie sich nicht dadurch irritieren und nutzen die jeweils zur Verfügung stehenden Unterlagen.
Die Leistungen werden durch den Leistungsservice auf Antrag gewährt. Die schnellste und sicherste Antragstellung erfolgt auf dem digitalen Weg über jobcenter.digital.
Zudem können für die Förderung der Arbeitsaufnahme verschiedenen Integrationsleistungen bei Bedarf gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmekosten, Förderzuschüsse und anderes. Über die notwendigen Integrationsleistungen entscheidet der Bereich Markt und Integration (Arbeitsvermittlung). Viele der Leistungen können ebenfalls digital beantragt werden.
Grundsicherungsbeziehende nach dem SGB II können vom Jobcenter Cuxhaven Leistungen zur Teilhabe und Bildung (BuT) für Kinder und Jugendliche erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Landkreises Cuxhaven.
