ab wann gibt es Bürgergeld?
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.
Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Die Antragsformulare können Sie digital über die eServices der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters oder ab 14.01.2025 über die neue Jobcenter-App nutzen oder persönlich beantragen.
Das Jobcenter Cuxhaven weist Sie darauf hin, dass die digitale Antragstellung mit vielen Vorteilen für Sie verbunden ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite “Anträge und Anliegen online” oder dafür hier klicken.
Informationen zur Erreichbarkeit des Jobcenters Cuxhaven entnehmen Sie bitte diesem Flyer (bitte darauf klicken)