Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Arbeitslosengeld II / Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.
Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Arbeitslosengeld II erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Sie können die zentralen Antragsformulare unter diesem Link abrufen.
Entsprechende Ausfüllhinwiese und Übersetzungen in 12 Sprachen stehen hier ebenfalls zur Verfügung.
Selbstverständlich erhalten Sie diese Formulare auch persönlich bei uns.
Weitere Informationen zum Bewilligungbescheid zum Bewilligungsbescheid werden hier ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Sie haben auf dieser Webseite die Möglichkeit direkt einen Musterbescheid und einen Muster-Berechnungsbogen aufzurufen.