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Bürgergeld

Bürgergeld

Wer sich im Internet darüber informieren möchte, ob er einen Anspruch auf Bürgergeld haben könnte, der findet unter dem Stichwort "Bürgergeldrechner 2024" diverse Angebote. Für die Nutzung und die Richtigkeit der Auskünfte, die daraus erfolgen, übernimmt das Jobcenter Cuxhaven keine Gewähr.

Der Bürgergeldrechner 2024 der Caritas in NRW ist auch über diesen Klick zu erreichen. 

 

Termin für eine "Leistungsrechtliche Beratung" vor Antragstellung auf Bürgergeld:   Klicken Sie hier 

 

Die Antragstellung auf Bürgergeld ist über Jobcenter digital schnell und sicher möglich.

Hinweise und Erläuterungen dazu finden Sie unter Anträge und Anliegen online oder einfach hier klicken

 

Erläuterungen, Erklärvideos, Merkblätter und weitere Formulare zum Herunterladen finden Sie im Downloadbereich.

 

Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die bei Bedarf, für die Grundsicherung des Lebenunterhaltes an alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren gewährt werden kann. Bürgergeld ist beim Jobcenter zu beantragen.

Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.

 

Regelbedarf

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.

 

Neue Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2024
Regelbedarf für … Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende 563 Euro
Volljährige Partner 506 Euro

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 - 24 Jahre),

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 - 24 Jahre)

451 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) 471 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) 390 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) 357 Euro

 


Unterkunft und Heizung

Es können Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft, die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. 

Für das Jahr 2023 kann aufgrund der hohen Heizkosten, die in Zusammenhang mit der Enegiekrise entstanden sind, auch Bürgergeld für einen Monat beantragt werden. .

 

Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.


Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeiträge; Musikunterricht und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung; Teilnahme an Freizeiten u.ä)

Für weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die aktuellen Antragsformulare veweisen wir auf die Seite des Landkreises Cuxhaven. 

 

Weitere Informationen zum neuen Bürgergeld erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), einfach hier klicken  oder über die neue Bürgergeldbroschüre in deutsch oder in englisch.

 

Auf der Internetseite Jobcenter – Handbook Germany finden sich ab sofort mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld. Wenn man das Ende der Seite geht, kann zwischen mehreren Sprachen ausgewählt werden, in denen die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden. Das Angebot wird laufend erweitert.

Wir unterstützen Sie gern!

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