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Grundsicherungsgeld

Ab dem 01.07.2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld.  Menschen, die bis zum 30.06.2026 im laufenden Bürgergeldbezug stehen, erhalten das neue Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) automatisch und müssen keinen extra Antrag dafür stellen.

Wer ab 01.07.2026 einen Antrag stellt, der beantragt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld). Das Jobcenter Cuxhaven empfiehlt die online Antragstellung über jobcenter.digital als sichere und schnellste Art der Antragstellung. Hinweise und Erläuterungen dazu finden Sie unter Anträge und Anliegen online. 

Da die schriftlichen Formulare ggfs. noch nicht rechtzeitig zum 01.07.2026 umgestellt sein werden, können die alten Formulare zur schriftlichen Antragstellung auf Bürgergeld weiter verwendet werden, wenn Sie keine digitale Antragstellung durchführen können. 

 

Was ist Grundsicherungsgeld?

Grundsicherungsgeld ist eine staatliche Leistung, die bei Bedarf, für die Grundsicherung des Lebensunterhalts an alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren gewährt werden kann. Grundsicherungsgeld ist beim Jobcenter zu beantragen. Für Einwohner des Landkreises Cuxhaven gewährt das Jobcenter Cuxhaven das Grundsicherungsgeld.

Was den einzelnen leistungsberechtigten Personen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt. Weiterhin können Kosten der Unterkunft und Heizung, einmalige Leistungen sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche durch das Jobcenter ausgezahlt werden. 

Der Leistungsservice des Jobcenters Cuxhaven berechnet die Ihnen zustehenden Grundsicherungsleistungen auf Antragstellung. Die Höhe des Grundsicherungsgeldes ist dabei von der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft, Einkommen und Vermögen, Kosten für Unterkauft und Heizkosten und weiteren Faktoren abhängig. 

Regelbedarf

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.

Der Regelbedarf entspricht ab dem 01.07.2026 weiterhin der gleichen Höhe wie das bisherige Bürgergeld. Änderungen gegenüber dem bisherigen Bürgergeld ergeben sich im neuen Grundsicherungsgeld bei der Berücksichtigung von Vermögen, zulässigen Mietobergrenzen u.a. 

Der Gesetzgeber hat dazu neue Regelungen festgelegt, die vom Jobcenter ab dem 01.07.2026 angewendet werden. Erläuterungen zu den aktuellen Änderungen werden beizeiten auf den nachfolgenden Seiten ergänzt.

 

Regelbedarf für … Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende 563 Euro
Volljährige Partner 506 Euro

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18-24 Jahre),

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)

451 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14-17 Jahre) 471 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) 390 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) 357 Euro
Neue Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2024

Unterkunft und Heizung

Es können Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft, die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. 

Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeiträge; Musikunterricht und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung; Teilnahme an Freizeiten u.ä)

Für weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die aktuellen Antragsformulare veweisen wir auf die Seite des Landkreises Cuxhaven. 

 

Weitere Informationen werden in Kürze auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.