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Flucht & Asyl

Geflüchtete aus der Ukraine

Seit 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)  (Arbeitslosengeld II /  Bürgergeld)

Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Den Antrag zum Arbeitslosengeld II / Bürgergeld finden Sie zum Download auf unserer Website und in Papierform in unseren Jobcenter-Standorten.

Voraussetzung für die Leistungsbewilligung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (incl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden. Zur Gewährleistung einer schnellen Zahlungsanweisung der Grundsicherungsleistungen ist eine örtliche (deutsche) Bankverbindung mitzuteilen.

Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen. 

Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und arbeitet eng mit anderen Behörden und den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Cuxhaven zusammen. 

Um Wartezeiten im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, buchen Sie online einen Termin oder nutzen die entsprechende Telefonhotline. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Neuantrag -die notwendigen Formulare, eine Schritt-für-Schritt Anleitung – sowie weitere Informationen zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Website.

Aktuelle Information des Landkreises Cuxhaven für Schutzsuchende aus der Ukraine finden Sie auf den Seiten des Landkreises Cuxhaven

Im Landkreis Cuxhaven gibt es ein vielfältiges Angebot an Sprachkursen für Neuzugewanderte und Flüchtlinge. Eine Übersicht zu den verschiedenen bundes- und landesgeförderten Kursarten, sowie den aktuellen Sprachkursangeboten sind auf den Seiten des Landkreises verfügbar.  

Ergänzend dazu bietet das Bundesamt für Migration und Flüchlinge Digitale Vorintegrationsangebote an.

Informieren Sie sich gerne direkt auf den Seiten des Bundesamtes. Hier finden Sie auch weitere Willkommenangebote zur Migrationsberatung, erster Orientierung und Sprachförderung, die Ihnen das Ankommen und Einleben in Deutschland erleichtern sollen. 

Weitere Hinweise entnehmen Sie gerne auch der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Hier finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten – die fortlaufend aktualisiert werden. 

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen über die verschiendenen Themen im Bereich Asylsuchende / Flüchtlinge finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Landkreises Cuxhaven - Migration und Teilhabe.  Dort sind weiterführende Informationen und Ansprechpartner zu finden. 

Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

Zur Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen finden Sie zahlreiche Informationen auf dem Bildungsportal Niedersachsen unter:

https://www.rlsb.de/themen/auslaendische-bildungsabschluesse/bewertung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1

Wir unterstützen Sie gern!

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